stories:

/ Juli 2024

Wachstumschancengesetz im Realitätscheck

Werden mit der degressiven Abschreibung von 5 % Bautätigkeiten wirklich angekurbelt?

Die Bundesregierung hat Ende März 2024 das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Denn auch im Jahr 2023 wurde das – ohnehin nicht einmal ausreichende – Ziel gerissen, 400.000 Wohnungen in Deutschland zu errichten. 294.400 standen hier zum Schluss auf dem Zähler (und da stecken auch noch 70.000 Einfamilienhäuser drin). Zu wenig. Seit ihrer Ernennung will Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) die Bedingungen verbessern – die dafür nötigen Stellschrauben und Forderungen der Branche sind lange bekannt. Vieles davon ist nach wie vor nicht angegangen worden: So ist der Staat durch Gebühren, Steuern und Regulierung für 37 % der Baukosten verantwortlich.

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Wachstumschancengesetz im Realitätscheck

Werden mit der degressiven Abschreibung von 5 % Bautätigkeiten wirklich angekurbelt?

Die Bundesregierung hat Ende März 2024 das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Denn auch im Jahr 2023 wurde das – ohnehin nicht einmal ausreichende – Ziel gerissen, 400.000 Wohnungen in Deutschland zu errichten. 294.400 standen hier zum Schluss auf dem Zähler (und da stecken auch noch 70.000 Einfamilienhäuser drin). Zu wenig. Seit ihrer Ernennung will Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) die Bedingungen verbessern – die dafür nötigen Stellschrauben und Forderungen der Branche sind lange bekannt. Vieles davon ist nach wie vor nicht angegangen worden: So ist der Staat durch Gebühren, Steuern und Regulierung für 37 % der Baukosten verantwortlich.

5 % degressive Abschreibung für neu errichtete Wohngebäude

Um zumindest die Kalkulation für Bauherren und Immobilienbesitzer zu optimieren, wurde als zentraler Baustein des Wachstumschancengesetzes eine degressive Abschreibung von fünf Prozent für neu errichtete Wohngebäude eingeführt. Bundesministerin Geywitz sagte hierzu: „Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt rückwirkend für alle Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.“

Auch Dachgeschossausbauten möglich

Zweifelsohne eine sinnvolle Maßnahme. Doch schauen wir uns die Regelung einmal genauer an. Positiv: Sie bezieht sich nicht nur klassisch auf Wohnungen, sondern auch auf Dachgeschossausbauten, Anbauten, Nachverdichtung oder die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum. Die degressive AfA kann zudem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden.
 

Begünstigt werden dabei Neubauten, mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG, die eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter einhalten. Es soll also kein Luxus gefördert werden – wobei Kosten von 5.200 Euro pro Quadratmeter noch vor einigen Jahren als Dekadenz angesehen worden wären. Heute geht es selbst im normalen Bau kaum noch unter 5.000 Euro pro Quadratmeter.

Energiestandard 40 und „Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG)

Diese Sonderabschreibung von 20 % innerhalb der ersten vier Jahre (maximal 5 % pro Jahr) sind aber nur mit möglich, wenn der erwähnte Energiestandard 40 eingehalten wird und man für den Bau das „Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erhält. Die Crux: Das Siegel bekommt man erst nach Fertigstellung. Man muss daher bereit sein, deutlich mehr in den Bau zu investieren (Mehraufwand an Planungs- und Baukosten) ohne Garantie, dass es sich am Ende auch wirtschaftlich lohnt. Dieser Anreiz ist daher aufgrund der Unsicherheit nur schwer zu realisieren.

5 % degressive Abschreibung für neu errichtete Wohngebäude

Um zumindest die Kalkulation für Bauherren und Immobilienbesitzer zu optimieren, wurde als zentraler Baustein des Wachstumschancengesetzes eine degressive Abschreibung von fünf Prozent für neu errichtete Wohngebäude eingeführt. Bundesministerin Geywitz sagte hierzu: „Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt rückwirkend für alle Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.“

Auch Dachgeschossausbauten möglich

Zweifelsohne eine sinnvolle Maßnahme. Doch schauen wir uns die Regelung einmal genauer an. Positiv: Sie bezieht sich nicht nur klassisch auf Wohnungen, sondern auch auf Dachgeschossausbauten, Anbauten, Nachverdichtung oder die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum. Die degressive AfA kann zudem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden.
 

Begünstigt werden dabei Neubauten, mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG, die eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter einhalten. Es soll also kein Luxus gefördert werden – wobei Kosten von 5.200 Euro pro Quadratmeter noch vor einigen Jahren als Dekadenz angesehen worden wären. Heute geht es selbst im normalen Bau kaum noch unter 5.000 Euro pro Quadratmeter.

Energiestandard 40 und „Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG)

Diese Sonderabschreibung von 20 % innerhalb der ersten vier Jahre (maximal 5 % pro Jahr) sind aber nur mit möglich, wenn der erwähnte Energiestandard 40 eingehalten wird und man für den Bau das „Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erhält. Die Crux: Das Siegel bekommt man erst nach Fertigstellung. Man muss daher bereit sein, deutlich mehr in den Bau zu investieren (Mehraufwand an Planungs- und Baukosten) ohne Garantie, dass es sich am Ende auch wirtschaftlich lohnt. Dieser Anreiz ist daher aufgrund der Unsicherheit nur schwer zu realisieren.