Markt & Zahlen / 29-07-2024
gesetz im Realitätscheck
Um zumindest die Kalkulation für Bauherren und Immobilienbesitzer zu optimieren, wurde als zentraler Baustein des Wachstumschancengesetzes eine degressive Abschreibung von fünf Prozent für neu errichtete Wohngebäude eingeführt. Bundesministerin Geywitz sagte hierzu: „Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt rückwirkend für alle Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.“
Auch Dachgeschossausbauten möglich
Zweifelsohne eine sinnvolle Maßnahme. Doch schauen wir uns die Regelung einmal genauer an. Positiv: Sie bezieht sich nicht nur klassisch auf Wohnungen, sondern auch auf Dachgeschossausbauten, Anbauten, Nachverdichtung oder die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum.
Die degressive AfA kann zudem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneu-bau kombiniert werden. Begünstigt werden dabei Neubauten, mit dem energetischen Gebäu-destandard EH40/QNG, die eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter einhalten. Es soll also kein Luxus gefördert werden – wobei Kosten von 5.200 Euro pro Quad-ratmeter noch vor einigen Jahren als Dekadenz angesehen worden wären. Heute geht es selbst im normalen Bau kaum noch unter 5.000 Euro pro Quadratmeter.