Stories:

/ Oktober 2021

Mietendeckel sind kein verbesserter Mieterschutz

Überregulierte Wohnungsmärkte sind mieterfeindlich – das zeigen die drei folgenden Beispiele

Einige politische Akteure fordern weiterhin einen Mietendeckel, obwohl dieser für verfassungswidrig erklärt wurde, und noch weitere Maßnahmen. Mehr Regulierung heißt aber keineswegs mehr Mieterschutz und kann sogar verheerende Folgen für einen Mietmarkt haben.

Das zeigen diese drei internationalen Beispiele, die wir uns in Deutschland keinesfalls zum Vorbild nehmen sollten.

Lissabon – jahrzehntelanger Stillstand, dann Preisexplosion

Kaum eine Stadt weltweit hat die Folgen von gedeckelten Mieten so stark zu spüren bekommen wie Lissabon: Im Jahr 1947 beschloss der damalige portugiesische Diktator António de Oliveira Salazar einen Mietendeckel, der in seiner ursprünglichen Form bis Ende der 1980er-Jahre in Kraft blieb.

Dies hatte zur Folge, dass besonders die schönsten Altbauwohnungen in der Innenstadt zu Ruinen verfielen und teilweise einstürzten. In Portugal zeigte sich, dass die Spätfolgen eines solchen Markteingriffs unberechenbar sein können. Einmal verabschiedet, lässt sich die Deckelung nur schwer wieder aufheben. So wurden mögliche Mietsteigerungen weitere zwei Jahrzehnte an die Inflationsrate gekoppelt.
Erst ab dem Jahr 2006 wurden die Märkte schrittweise dereguliert. Mit geradezu explosiven Folgen: Offiziellen Behördenberichten zufolge stiegen die Mieten allein zwischen 2013 und 2017 um ganze 71 % – wobei dies lediglich die längst fällige Marktkorrektur war. Für viele Bewohner war die Situation dennoch verheerend.

 

New York City – die vielleicht längste Mietenregulierung der Welt


New York City ist eine Stadt, die weltweit für ihren rigorosen Mieterschutz bekannt ist. Ursprünglich 1943 als Maßnahme gegen Inflation in Kriegszeiten eingeführt, sind die Nachfolgegesetze noch heute in Kraft.
In den anschließenden Jahrzehnten wurden die Regulierungen abwechselnd gelockert und verschärft, wobei besonders das „Rent Stabilization Law“ des New Yorker Bürgermeisters John Lindsay aus dem Jahr 1969 ins Gewicht fällt. In der Folge sind ganze Stadtbezirke wie beispielsweise Brooklyn verfallen und wurden zu sozialen Brennpunkten. Auffällig ist, dass an diesen Standorten auch die Kriminalitätsrate in den 1970er-Jahren ins Extreme gestiegen ist. Erst in den Folgejahren wurden die Regulierungen nach und nach zurückgenommen. Ab der Jahrtausendwende stieg der Anteil unregulierter Wohnungen von ca. 32 auf etwa 43 %. Doch im Jahr 2019 schließlich folgte eine weitere Kehrtwende – seither gilt wieder ein deutlich strengerer Mietendeckel. Ob das zum Besten der New Yorker ist, steht zu bezweifeln.

Stockholm – Start-up-Flaute dank Mietendeckel

In der Nachkriegszeit sollte Stockholm geradezu das Eldorado für Mieter werden: Jeder sollte das Recht auf hochwertigen Wohnraum bekommen, ungeachtet der Herkunft oder des Einkommens. Die damals verabschiedeten Restriktionen sind noch heute in Kraft.

Leider wurde das Ziel nicht erreicht: Recherchen der NZZ zufolge warten die Stockholmer zehn oder sogar zwanzig Jahre auf eine solche regulierte Wohnung, wenn sie sich offiziell registrieren. Das hat zur Folge, dass vor allem Menschen mit Migrationshintergrund und junge Erwachsene bei der Wohnungssuche deutlich im Nachteil sind. Wer hingegen einmal einen solchen Vertrag abschließen konnte, gibt seine Wohnung nur selten wieder her – selbst wenn sie gar nicht mehr zum eigenen Lebensstil passt.
Der NZZ zufolge hat das sogar Auswirkungen auf den Start-up-Standort Stockholm: Junge High Potentials aus aller Welt hätten dort eigentlich die idealen Arbeitsbedingungen. Doch sie scheuen die enormen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche und bevorzugen (zumindest noch) Metropolen wie Berlin.

 

Deutschland – Enteignungen und Zwangshypotheken sind nicht neu


Dass eine undemokratische Staatsstruktur wie die DDR ihre Bürger enteignet hat, ist wenig verwunderlich.
Nach dem Zweiten Weltkrieg traf es zunächst die Großgrundbesitzer, später auch die Wohnungseigentümer. Nur wenige wissen jedoch, dass auch in Westdeutschland erhebliche Eingriffe ins Wohneigentum vorgenommen wurden. So hat der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer westdeutsche Wohnungseigentümer in den Jahren zwischen 1949 und 1952 mit Zwangshypotheken im Rahmen des sogenannten Lastenausgleichsgesetzes belegt. Der halbe Wert der Immobilie wurde zwangsweise beliehen, der Rückzahlungszeitraum betrug 30 Jahre – ein enormer Zeitraum, in dem die jeweiligen Immobilien nur eingeschränkt handelbar waren.