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/ August 2023

CO2-Steuer erhöht sich in den kommenden Jahren deutlich

Ab diesem Jahr teilen sich Vermieter und Mieter den CO2-Preis – der sich ab nächstem Jahr kräftig erhöht

Bezahlbarer Wohnraum ist mittlerweile eines der am heißesten diskutierten Themen. Ihn gibt es vor allem aufgrund zahlreicher politischer Versäumnisse der vergangenen 20 Jahre im Wohnungsbau besonders in den Metropolen Deutschlands schlichtweg immer weniger. Hinzukommt: Die Bundesregierung verteuert aktuell mit zahlreichen Regelungen und Gesetzen ein ums andere Mal die Kosten für Mieter und Vermieter. Die sogenannte „CO2-Steuer“ spielt dabei eine immer größere Rolle – aufgrund von jüngst beschlossenen Erhöhungen für die kommenden Jahre und einem neuen Verteilerschlüssel zwischen Vermieter und Mieter.
Beim CO2-Preis müssen Vermieter Kosten und Zeit gleichermaßen investieren – einer Steuer, die unter Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeführt worden ist. Sie ist für jeden relevant, der fossile Brennstoffe verbraucht, also für Autofahrer mit Verbrennermotor oder jeden, der mit Gas oder Öl heizt.

Für Haus- und Wohnungsbesitzer kommt das Thema „CO2-Preis“ auf den Tisch, weil er ab diesem Jahr zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt wird. Es ist gewissermaßen eine Steuer (auch wenn sie offiziell nicht so heißt), die der Vermieter für den Mieter zum Teil übernimmt – wahrscheinlich einmalig im ohnehin kafkaesken deutschen Abgaben- und Steuerwesen. Je höher der Verbrauch des Mieters, desto mehr muss der Vermieter bezahlen. Und natürlich wird auf die Abgabe auch noch die Mehrwertsteuer draufgeschlagen.

CO2-Preis wird schrittweise erhöht

Und als wäre dies nicht genug, wird der CO2-Preis selbst schrittweise erhöht. Gerade Anfang Juli 2023 hat dies die Bundesregierung beschlossen – eine zusätzliche Belastung aller Unternehmen, Verbraucher, Mieter und Vermieter mitten in der größten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten.

Die CDU-geführte Merkel-Regierung hatte zum Januar 2021 diese neue Steuer eingeführt und zunächst auf 25 Euro pro Tonne festgesetzt. In diesem Jahr beträgt sie 30 Euro, da zumindest die ursprünglich vorgesehen Steigerung auf 35 Euro ausgesetzt worden ist. Dafür kommt es ab dem nächsten Jahr dicke: Die Ampel hebt den Preis des nationalen Brennstoffemissionshandels im Jahr 2024 auf 40 Euro pro ausgestoßene Tonne CO2 an. 2025 soll der CO2-Preis auf 50 Euro wachsen, 2026 auf 65 Euro. Für 2027 rechnet die Regierung mit einem CO2-Preis von 85 Euro.

Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter

Die knapp 30 Euro plus 7 % Mehrsteuer ergeben somit für 2023 in unserem Beispiel 32,10 Euro – die in einem finalen Schritt aufgeteilt werden. Natürlich nicht einfach so: Da es laut Bundesregierung „fair“ sein soll, geschieht dies innerhalb eines Zehn-Stufen-Modells. Je nach energetischem Zustand des Hauses und damit verbundenem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter – der im Energieausweis steht – würden Vermieter im schlechtesten Fall 95 % des CO2-Preises übernehmen. Bei sehr niedrigen Emissionen müssten Mieter die Ausgaben allein tragen. Das penible Konzept soll Vermieter zu energetischen Sanierungen bewegen – die allerdings schnell mehrere zehntausend Euro kosten können, wie wir spätestens seit den Debatten über das Heizungsgesetz und die Sanierungsauflagen der EUwissen.
Dann doch lieber die CO2-Steuer zahlen, mögen sich viele denken. Im schlimmsten Fall kommen also in unserem Beispiel gut 30 Euro auf den Vermieter zu – pro Wohnung. Auch wenn sich dies zunächst nicht viel anhört, steigt der CO2-Preis wie erwähnt bis 2027 fast um das Dreifache. Und schließlich ist es nur einer von unzähligen Kostenfaktoren, die manche Hausbesitzer einmal mehr grübeln lassen, ob sie nicht ihre Immobilien verkaufen sollten. Denn neben der finanziellen Belastung tritt der Aufwand der Berechnung der jeweiligen CO2-Mengen und CO2-Kosten hinzu. Glücklicherweise hält das Bundeswirtschaftsministerium dafür einen Online-Rechner bereit, mit dem man den CO2-Preis, je nach Heizungsart und energetischem Zustand des Hauses, ausrechnet. Den Energieverbrauch eines Hauses oder einer Wohnung – sofern sie nicht über eine Gastetagenheizung beheizt werden – kann man der jährlichen Heizkostenabrechnung entnehmen. Dort steht auch der CO2-Ausstoß, insgesamt und heruntergerechnet auf die Wohnung.

Freilich hängt die Summe, die letztlich zu zahlen ist, von vielen Aspekten ab, die ein Vermieter nicht in der Hand hat. Hierzu gehört zu allererst das Heizverhalten des Mieters und wie kalt und lange der Winter ausfällt. Denn nicht nur die Politik allein zählt zu den Unsicherheitsfaktoren, mit denen ein Vermieter und Hausbesitzer konfrontiert ist.

Die Berechnung des CO2-Preises

Gas verursacht 202 Gramm CO2 pro Kilowattstunde, Öl 2660 Gramm pro Liter. Mit diesem Basiswissen kann sich jeder Besitzer einer Öl- oder Gasheizung oder ein Vermieter  ausrechnen, wie viel CO2 je nach Verbrauch der Anlage und Heizverhalten des Mieters emittiert wird – und was der Staat dafür verlangt.

Ein Beispiel: Für eine 53-Quadratmeter Wohnung liegt der Jahresverbrauch an Gas bei 5.000 Kilowattstunden, was einen CO2-Ausstoß von genau 1,01 Tonnen bedeutet (5000 Kilowattstunden x 202 Gramm). Diesen Wert muss man in einem zweiten Schritt mit dem CO2-Preis des jeweiligen Jahres multiplizieren, für 2023 also mit 30 Euro. Es gehört zu den Eigenheiten des deutschen Abgabenrechts, dass selbst auf Abgaben und Steuern nochmal die Mehrwertsteuer draufgeschlagen wird. Allerdings gilt für Gas noch bis zum Ende der Heizperiode Ende März 2024 eine reduzierte Mehrwertsteuer von 7 %. Eine der wenigen zumindest zeitweisen Entlastungen, die nicht unerwähnt bleiben soll.